Piratoplast® Sanft zur Kinderhaut

Augenpflaster verordnen

Hier finden Sie alles Wichtige rund um die Verordnung und Erstattung von Okklusionspflastern. Erfahren Sie, wie ein Rezept korrekt ausgestellt wird, welche Regelungen gelten und wie Sie eine Sehhilfenverordnung richtig lesen und verstehen.

Verordnungsmanagement

So sollte Ihr Rezept aussehen

Um Nachfragen der Krankenkassen zu vermeiden, sollte das Rezept wie folgt ausgestellt werden:

  • Feld mit der Ziffer 7 für Hilfsmittel ankreuzen
  • Bezeichnung des Hilfmittels oder Hilfsmittelnummer angeben Hilfsmittel-Verzeichnisnummer: 25.21.20.2
  • Größe des Hilfsmittels und Gesamtstückzahl nennen
  • PZN angeben
  • Verordnungsgrund und Diagnose benennen

 

Augenpflaster Größen und PZN's:

Piratoplast Augenpflaster

Teaserbox neue Augenpflaster

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Verordnungs- und Erstattungsfähigkeit von Okklusionspflastern

Okklusionspflaster gehören zur Gruppe der zum Verbrauch bestimmten Hilfsmittel.

Hilfsmittel-Verzeichnisnummer: 25.21.20.2

Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind nach §33 SGB V von Zuzahlungen für Hilfsmittel befreit. Es besteht ein rechtlicher Anspruch auf volle Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenversicherung für die Okklusionspflaster, die das Kind braucht.

Grundsätzlich gilt: Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind zuzahlungsbefreit!

Das Rezept ist gemeinsam mit dem Bestellformular in einer frei zu wählenden Apotheke abzugeben. Die Stammapotheke Ihrer Patienten kann hier eine gute Wahl sein, um die ausgewählten Okklusionspflaster schnell und reibungslos zu erhalten.

Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen haben Anspruch auf die Versorgung mit Okklusionspflastern

  • (…), dass Versicherte der Gesetzlichen Krankenversicherung grundsätzlich einen Anspruch auf Versorgung mit (…) Hilfsmitteln haben, die im Einzelfall erforderlich sind, um den Erfolg der Krankenbehandlung zu sichern oder eine Behinderung auszugleichen, soweit die Hilfsmittel nicht als allgemeine Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens anzusehen sind oder nach § 34 SGB V ausgeschlossen sind. (§ 33 Abs. 1 SGB V).
  • Vor diesem Hintergrund prüft die Krankenkasse bei Vorliegen einer entsprechenden Verordnung im Rahmen einer Einzelfallprüfung ihre Leistungspflicht.

Hilfsmittel-Richtlinie

  • Therapeutische Sehhilfen zur Behandlung einer Augenverletzung oder Augenerkrankung sind (…) bei bestehender medizinischer Notwendigkeit verordnungsfähig. (…). Verordnungsfähig sind vorrangig Okklusionspflaster und Okklusionsfolien als Amblyopietherapeutika. (Nach § 17 Abs. 1 u. 9 der Hilfsmittel-Richtlinie)

Quelle: G-BA: Richtlinie zur Verordnung von Hilfsmitteln in der vertragsärztlichen Versorgung – in der Fassung vom 1. April 2021

https://www.g-ba.de/downloads/62-492-2467/HilfsM-RL_2021-03-18_iK-2021-04-01.pdf

Prismentest beim Kind

Piratoplast Prismenrechner

Zur schnellen und sicheren Verrechnung von horizontalen und vertikalen Prismen.

Sehhilfenverordnung – Alles Wichtige auf einen Blick

Eine Sehhilfenverordnung ist ein augenärztliches Rezept, das als Grundlage für die Kostenübernahme durch die gesetzlichen Krankenkassen dient. Sie umfasst spezifische Werte und Empfehlungen, die zur Verbesserung der Sehfähigkeit notwendig sind.

Was versteht man unter Sehhilfen?
Sehhilfen sind optische Hilfsmittel wie Brillen oder Kontaktlinsen, die speziell zur Korrektur von Fehlsichtigkeiten eingesetzt werden. Darüber hinaus gibt es vergrößernde Sehhilfen wie Lupen, die individuell angepasst werden, um besonderen Anforderungen gerecht zu werden – beispielsweise bei starker Sehbeeinträchtigung.

Sehhilfenverordnung richtig lesen und verstehen

Eine Sehhilfenverordnung enthält wichtige Parameter und Symbole, die bestimmen, welche optischen Korrekturen erforderlich sind. Hierbei handelt es sich um technische Angaben, die sowohl Augenärzte, Orthoptistinnen als auch Optiker bestimmen.

Häufig genutzte Abkürzungen und deren Bedeutung

Nachfolgend finden Sie eine Übersicht der wichtigsten Symbole und Abkürzungen auf einer Sehhilfenverordnung:

  • A / ACH: Achse (Gradangabe bei Hornhautverkrümmung)
  • B / BA: Basis (Ausrichtung eines Prismas)
  • F, N, G: Fernbrille, Nahbrille, Gleitsichtbrille
  • PD: Pupillendistanz
  • PR / PRIS: Prisma (zur Korrektur von Schielen)
  • RA / LA: Rechtes Auge, linkes Auge
  • SPH: Sphärischer Brechwert (Kurz- oder Weitsichtigkeit)
  • ZYL: Zylinder (zur Korrektur von Hornhautverkrümmung)

Erläuterungen zu den wichtigsten Parametern

  • Sphärischer Brechwert (SPH):
    Er gibt die Stärke der Kurzsichtigkeit (-) oder Weitsichtigkeit (+) in Dioptrien an.
  • Zylinder (ZYL):
    Dieser Wert korrigiert eine Hornhautverkrümmung (Astigmatismus). Er wird in Dioptrien angegeben.
  • Achse:
    Die Achse wird nur bei Hornhautverkrümmung angegeben und beschreibt die Lage der Krümmung in einem Winkel zwischen 0° und 180°.
  • Prisma:
    Wird zur Korrektur von Schielen oder Augenfehlstellungen eingesetzt. Die Stärke kann in pdpt (Prismendioptrien) oder in cm/m angegeben.
  • Basis:
    Gibt die Ausrichtung eines Prismas im Brillenglas an. Der Wert wird in Grad und Richtung (innen, außen, oben, unten) angegeben.
  • Addition:
    Dieser Wert beschreibt die Differenz zwischen Fern- und Nahsicht in Dioptrien (dpt). Beispiel: Bei einem Fernwert von +2,00 dpt und einem Nahwert von +3,00 dpt beträgt die Addition +1,00 dpt.
  • Pupillendistanz (PD):
    Beschreibt den Abstand zwischen den Pupillenmitten, gemessen in Millimetern. Dieser Wert ist wichtig für die präzise Anpassung der Gläser.

Ihr Partner in der Okklusionstherapie

Wir begleiten Fachkräfte, Eltern und Kinder zuverlässig durch die Okklusionstherapie und stehen mit unseren Augenpflastern sowie vielfältigen Unterstützungsangeboten zur Seite. Unser Ziel ist es, die Therapie bestmöglich zu erleichtern und gemeinsam den Therapieerfolg zu fördern.

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