Verkaufs- und Lieferbedingungen
I. Allgemeines
Alle Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Abweichende Bedingungen des Käufers, die der Lieferer nicht ausdrücklich in Textform anerkennt, sind für diesen unverbindlich, auch wenn er ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. Rechte und Pflichten aus den Geschäftsbeziehungen mit dem Lieferer dürfen auf Dritte nicht übertragen werden.
II. Preise und Versand
Die Berechnung unserer Ware erfolgt in Euro, zu den am Tag der Bestellung gültigen Preisen, zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die zusätzlich angegebenen Stückpreise können Rundungsfehler enthalten und dienen nur zur Information. Für vom Kunden beauftragte Expresslieferung wird ein Aufpreis berechnet.
III. Lieferung und Abnahme
Lieferungen werden so zügig wie möglich ausgeführt. Angaben von Lieferfristen bleiben jedoch unverbindlich, solange sie nicht in Textform vereinbart und ausdrücklich als verbindlich bezeichnet wurden. Mit Meldung der Versandbereitschaft gilt die Lieferfrist als eingehalten, wenn die Versendung ohne Verschulden des Lieferers unmöglich ist. Angemessene Teillieferungen und zumutbare Abweichungen von den Bestellmengen sind zulässig. Der Lieferer wählt Verpackung, Versandweg und Versandart nach eigenem Ermessen. Die Gefahr geht auch bei frachtfreier Lieferung mit dem Verlassen des Lieferwerkes auf den Käufer über, sofern dieser nicht Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist.
Bei vom Käufer zu vertretenden Verzögerungen der Absendung geht die Gefahr bereits mit der Mitteilung der Versandbereitschaft über. Im Falle höherer Gewalt und sonstiger unvorhersehbarer, außergewöhnlicher und unverschuldeter Umstände, auch wenn sie bei Vorlieferanten eintreten, verlängert sich die Lieferfrist in angemessenem Umfang.
IV. Eigentumsvorbehalt
Die Lieferungen bleiben Eigentum des Lieferers bis zur Erfüllung sämtlicher dem Lieferer gegen den Käufer zustehenden Ansprüche. Bei Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung durch den Käufer wird der Lieferer im Verhältnis des Rechnungswertes der gelieferten Ware Miteigentümer der neu entstandenen Sache mit der Folge, dass der Miteigentums-anteil des Lieferers als Vorbehaltsware im Sinne dieser Bedingungen gilt. Die Weiterveräußerung der Vorbehaltsware ist dem Käufer nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr unter der Bedingung gestattet, dass er mit seinen Kunden ebenfalls einen Eigentumsvorbehalt vereinbart. Der Käufer tritt schon jetzt bis zur Erfüllung sämtliche Ansprüche des Lieferers die ihm aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen und sonstigen Ansprüche gegen seine Kunden an den Lieferer ab, der die Abtretung hiermit annimmt. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware, insbesondere Verpfändungen und Sicherheitsübereignungen, ist der Käufer nicht berechtigt. Übersteigt der Wert der für den Lieferer bestehenden Sicherheiten dessen Gesamtforderungen um mehr als 20 %, so ist der Lieferer auf Verlangen des Käufers insoweit zur Freigabe von Sicherheiten nach Wahl des Lieferers verpflichtet. Pfändungen oder Beschlagnahme der Vorbehaltsware von dritter Stelle sind dem Lieferer unverzüglich anzuzeigen. Daraus entstehende Interventionskosten gehen in jedem Fall zu Lasten des Käufers, soweit sie nicht von Dritten getragen werden.
V. Gewährleistung
Mangelrügen sind unverzüglich, spätestens 10 Tage nach Erhalt der Lieferung, gegenüber dem Lieferer in Textform geltend zu machen. Bei versteckten Mängeln verlängert sich diese Frist auf eine Woche nach Feststellung. Gewährleistungsansprüche verjähren in einem Jahr ab Lieferung, soweit nicht gesetzlich zwingend eine längere Gewährleistungspflicht gilt. Der Lieferer hat keine Gewähr zu leisten, wenn und soweit sich der Käufer seinem Abnehmer gegenüber auf Verjährung der Gewährleistungsansprüche berufen kann. Bei begründeter Mängelrüge ist der Lieferer nach seiner Wahl zur Nachbesserung oder zur kostenlosen Ersatzlieferung verpflichtet. Kommt er diesen Verpflichtungen nicht innerhalb angemessener Frist nach, ist der Käufer nach fruchtlosem Verstreichen einer angemessenen Nachfrist berechtigt, den Kaufpreis zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten. Ersetzte Teile sind auf Verlangen an den Lieferer unfrei zurückzusenden. Sterile Produkte sind grundsätzlich von der Rücknahme ausgeschlossen. Ausnahmen können nur gewährt werden, wenn die gelieferte Ware nicht der bestellten Ware entspricht oder wenn bei einem Bestellfehler des Kunden der Umtauschwunsch innerhalb von 3 Tagen nach Lieferung der Umtauschwunsch schriftlich angezeigt wird.
VI. Haftung
In allen Fällen, in denen der Lieferer aufgrund vertraglicher oder gesetzlicher Anspruchsgrundlagen, also auch aus unerlaubter Handlung, zum Schadensersatz verpflichtet ist, haftet er nur, soweit ihm, seinen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden kann. Diese Beschränkung der Haftung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Lieferers oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Lieferers beruhen.
VII. Zahlung
Die Rechnungen des Lieferers sind innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug oder innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum mit 2 % Skonto zu bezahlen. Bei Überschreitung des Zahlungsziels berechnet der Lieferer dem Käufer Zinsen in Höhe der ihm entstandenen Kreditkosten, mindestens jedoch die gesetzlichen Zinsen. Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen und die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts sind gegenüber den Forderungen des Lieferers nur zulässig, wenn der Lieferer die Gegenansprüche anerkannt hat oder diese rechtskräftig festgestellt worden sind. Der Käufer ist nicht berechtigt, Ansprüche und Rechte wegen Mängeln geltend zu machen, wenn er fällige Zahlungen nicht geleistet hat und der fällige Betrag (einschließlich etwaig geleisteter Zahlungen) in einem angemessenen Verhältnis zu dem Wert der – mit Mängeln behafteten – Lieferung steht.
Sollte mit Ihnen das SEPA-Lastschriftverfahren vereinbart sein, beträgt die Frist der Pre-Notification einen Tag.
VIII. Wiederverkaufsbedingungen
Bei der Direktbelieferung von Apotheken ist der Weiterverkauf unserer Produkte an den Großhandel nicht gestattet. Bei Verstoß unserer Wiederverkaufsbedingungen behalten wir uns vor, Schadensersatzansprüche geltend zu machen.
IX. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Die Parteien vereinbaren als Erfüllungsort für alle Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis Dortmund. Gerichtsstand ist Dortmund, auch für Urkunden und Scheckprozesse. Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des einheitlichen UN-Kaufrechtes (CISG).
Geschäftszeiten
Montags–freitags 08:00-16:30 Uhr
Handelsregister
Amtsgericht Dortmund – HRB 30718
Geschäftsführung
Bianca Dettmar
Stephan Kohorst
Stand 15.01.2020